Mit der Anmeldung erkennen Sie als Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen an.

Zielgruppe Die Teilnahme am Kongress ist ausschließlich Zahnärztinnen und Zahnärzten sowie Praxismitarbeitern vorbehalten.
Teilnahme Die Teilnehmerzahl für den Kongress sowie für die Seminare / Notfallkurse sind begrenzt. Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht. Die Zugangsdaten für den Kongress, Seminare, Notfallkurs und Team-Treff sind nicht übertragbar. Die Kongressdaten sind am Eingang des Congress Centrums vorzuzeigen.
Zahnärztinnen/
Zahnärzte
Teilnahme für Zahnärztinnen und Zahnärzte nur mit Kongressticket.
Die Seminar / Notfallkursbuchung ist nur in Verbindung mit einem gültigen Kongressticket möglich.
ZFA, Mitarbeiterinnen Teilnahme für ZFA und Mitarbeiterinnen nur mit Kongresskarte inkl. 2 Seminare. Die Notfallkursbuchung ist nur in Verbindung mit einem gültigen Kongressticket möglich.
Informationen zur Anmeldung Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über die Kongress-Webseite www.sylterwoche.de, wird durch unseren Partner congress & more Klaus Link GmbH, Festplatz 3, 76137 Karlsruhe, bearbeitet und ist verbindlich.
Achten Sie bitte unbedingt auf die korrekte Schreibweise der E-Mail-Adresse, da sämtliche Kommunikation darüber läuft.
Anmeldebestätigung Die Anmeldungen gelten als verbindliches Angebot und werden in der Reihenfolge des Einganges berücksichtigt. Mit Erhalt der Anmeldebestätigung / Rechnung von congress & more kommt der Vertrag über den gebuchten Kongress  und die Seminare  zustande.
Gebühren/
Zahlungshinweise
Die Kongressgebühr wird mit Erhalt der Rechnung fällig und ist binnen 14 Tagen nach deren Zugang zu bezahlen. Wird die Kongressgebühr nicht fristgerecht gezahlt, verfällt der Anspruch auf Teilnahme. Bei Verlust der Zugangsdaten / Ticket wird für die Erstellung der Ersatzdaten eine Gebühr von 25,00 € Euro erhoben.
Absagen/
Stornierungen
Ein Rücktritt von der Anmeldung muss in schriftlicher Form erklärt werden und ist nur bis spätestens 04. April 2024 bei congress & more  kostenfrei möglich. In diesem Fall werden die Kongressgebühren vollständig erstattet. Bei später eingehender Rücktrittserklärung ist eine Erstattung ausgeschlossen. Eine Erstattung der Kongressgebühr ist ebenfalls dann ausgeschlossen, wenn der Teilnehmer nicht erscheint bzw. den Kongress/das Seminar abbricht. Die Zahnärztekammer Schleswig-Holstein behält sich vor, bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl oder aus anderen organisatorischen Gründen die Veranstaltungen zu verschieben oder abzusagen. Die Teilnehmer werden hierüber umgehend informiert. Bereits bezahlte Gebühren werden erstattet; weitergehende Ansprüche können nicht geltend gemacht werden. Änderungen bzw. Verschiebungen hinsichtlich der Seminarorte, Termine, Programmabläufe, Inhalte sowie Dozenten bleiben vorbehalten.
Datenschutz Die mit der Anmeldung übermittelten Daten werden von congress & more Klaus Link GmbH  im Auftrag der Zahnärztekammer Schleswig-Holstein verarbeitet. Die Verarbeitung der übermittelten Teilnehmerdaten erfolgt unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Weitere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte unserer Homepage unter www.sylterwoche.de/anmeldung-teilnahme/datenschutz/
Programm Die Referenten sind nur an die in einem Vertrag mit der Zahnärztekammer Schleswig-Holstein vereinbarten Bedingungen gebunden, in dem u. a. Thema, Inhalte und ggf. Richtlinien zur Durchführung festgehalten sind. Disposition, Regie, Technik und Durchführung des Vortrages/Seminars obliegen dem Referenten. Die Zahlung der Seminar-/Kongressgebühren ist unabhängig vom Erfolg des Referenten im Hinblick auf die Wissensvermittlung und die Darbietung des Vortrages/Seminars.
Haftung Die Zahnärztekammer Schleswig-Holstein haftet nicht für den Verlust oder den Diebstahl der von den Teilnehmern mitgebrachten Gegenstände. Die Zahnärztekammer Schleswig-Holstein haftet nur für Schäden, die von ihren Mitarbeitern oder Mitarbeitern von congress & more Klaus Link GmbH vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind. Die Teilnehmer haften nach den Grundsätzen des Bürgerlichen Gesetzbuches für Schäden, die sie im Zusammenhang mit dem Kongress- bzw. Seminarbesuch verursachen.